Richtlinie zur Durchführung der Qualitätssicherung bei Röntgeneinrichtungen zur Untersuchung oder Behandlung von Menschen

Nach den §§ 16 und 17 der Röntgenverordnung

Die Richtlinie zur Durchführung der Qualitätssicherung bei Röntgeneinrichtungen zur Untersuchung oder Behandlung von Menschen nach den §§ 16 und 17 der Röntgenverordnung wurde vollständig überarbeitet und am 23. Juni 2014 in einer Neufassung veröffentlicht. Sie entspricht jetzt dem aktuellen Stand der Technik und präsentiert in systematischer Form die grundsätzlichen und gerätespezifischen Anforderungen an die physikalisch-technische Qualitätssicherung.

 

[Quelle: www.bmub.bund.de]