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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 1. Mai 2007

1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäfts- und Vertragsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen der dimedtec GmbH (nachfolgend „dimedtec”), insbesondere für Hardware-, Software- und System-Lieferungen, sowie für Hard- und Softwareentwicklungen, Projektmanagement und Engineeringleistun­gen. Darüber hinaus gelten die Allgemeinen Geschäfts- und Vertrags­bedingungen ergänzend für sonstige Vertragsverhältnisse wie z.B. für Serviceleistungen und Wartungsver­träge. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Kunden, die die dimedtec nicht ausdrücklich anerkennt, sind für die dimedtecunverbindlich, auch wenn sie ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Der Kunde bestätigt mit der Auftragserteilung, dass er in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit (§ 14 BGB) handelt. 2. Angebot und Vertragsschluss 2.1 Unsere Angebote sind, sofern nicht anders vereinbart, freiblei­bend. Ein Vertrag kommt erst durch unsere Auftragsbe­stätigung in Textform oder der Annahme der versandten Ware durch den Kunden zustande. 2.2 Für den Umfang der Lieferung ist unsere Auftragsbestätigung maßgebend. 2.3 Technisch bedingte Abweichungen von den Angebotsunterlagen behalten wir uns auch nach Bestätigung des Auftrages vor. An Ko­stenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns Eigentums-, Urheber- und gewerbliche Schutzrechte vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Zeichnungen und andere Unterlagen sind, wenn der Auftrag nicht an uns erteilt wird, auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben. 2.4 Übertragungen von Rechten und Pflichten aus dem Vertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung der dimedtec. 2.5 Die dimedtec ist berechtigt, vertragliche Leistungen ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen oder durch Dritte ausführen zu lassen. 3. Preise und Zahlungsbedingungen 3.1 Für die Lieferung gelten die Listenpreise zum Zeitpunkt der Auf­tragserteilung oder Auftragsbestätigung. Bei Fremdgeräten gelten die Lieferkonditionen des jeweiligen Herstellers. 3.2 Die Preise verstehen sich netto Kasse ab Berlin, ohne Software, geson­dertes Zubehör, Installation, Schulung, Verpackungs- und Versandkosten zuzüglich der zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Umsatzsteuer. 3.3 Es gelten folgende Zahlungsbedingungen: 100% der Auftragssum­me 7 Tage nach Leistungserbringung. Bei Neukunden 100% der Auftragssum­me als Vorkasse. 3.4 Der Kunde kommt auch ohne Mahnung in Verzug, wenn er den Preis nicht innerhalb von 7 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufstellung zahlt. Während des Verzuges ist eine Geldschuld mit 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB zu verzinsen. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die dimedtec über den Betrag verfügen kann. Wechsel oder Schecks werden nur nach Vereinbarung und erfüllungshalber entgegengenommen und gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung. Diskont- und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Bestellers. Für die rechtzeitige Vorlage übernehmen wir keine Haftung. 3.5 Nimmt der Käufer die verkaufte Ware nicht ab, so ist die dimedtec berech­tigt, wahlweise auf Abnahme zu bestehen oder 10% des Kaufpreises als pauschalisierten Schadens- und Aufwendungsersatz, sofern der tatsächliche Schaden höher ist, diesen, zu verlangen. Für die Dauer des An­nahmeverzugs des Käufers ist die dimedtec berechtigt, die Liefer­gegenstände auf Gefahr des Käufers bei sich, bei einer Spedition oder einem Lagerhalter einzulagern. Während der Dauer des An­nahmeverzugs hat der Käufer an die dimedtec Ersatz für die ent­stehenden Lagerkosten pro Monat pau­schal EUR 25.-, mindestens jedoch die tatsächlichen entstandenen Kosten zu bezahlen. 3.6 Zurückbehaltungsrechte stehen dem Käufer nur zu, soweit sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Eine Aufrechnung des Käufers ist ausgeschlossen, es sei denn, die Ge­genansprüche des Kunden sind rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt. 4. Lieferfrist 4.1 Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind, sind ausschließlich unverbindliche Angaben. 4.2 Falls die dimedtec schuldhaft eine ausdrücklich vereinbarte Frist nicht einhalten kann oder aus sonstigen Gründen in Verzug gerät, hat der Kunde ihr eine angemessene Nachfrist -beginnend vom Tage des Eingangs der schriftlichen In-Verzug-Setzung bei der dimedtec oder im Fall der kalendermäßig bestimmten Frist zu gewähren. 4.3  Lieferungsfrist gilt als eingehalten: a) Bei Lieferung ohne Aufstellung, wenn die Sendung das Werk der dimedtec oder ihres Lieferanten innerhalb der Lieferfrist  bestimmungsgemäß verlassen hat. b) Bei Lieferung mit Aufstellung, wenn die Aufstellung der Anlage innerhalb der Lieferfrist erfolgt ist. c) Bei Softwareleistungen aller Art, Entwicklungs- oder sonstiger Leistungen mit Übergabe des Datenträgers bzw. des entwickelten Systems. 4.4 Bei Annahmeverzögerung durch den Kunden genügt die schriftliche Meldung unserer Lieferbereitschaft zur Begründung des Annahmeverzuges. 4.5 Teillieferungen sind zulässig. 5. Lieferung, Versand, Gefahrübergang 5.1 Teillieferungen gelten für Zahlungsverpflichtungen, Gefahrenüber­gang und Gewährleistungspflichten als selbständige Lieferungen. 5.2 Verladung und Versand erfolgen unversichert auf Gefahr des Kunden. Die dimedtec wird sich bemühen, hinsichtlich Versandart und Versandweg Wünsche und Interessen des Käufers zu berücksichtigen; dadurch bedingte Mehrkosten – auch bei Fracht-Frei-Lieferung – gehen zu Lasten des Kunden. 5.3 Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Kunden verzögert, so lagert die dimedtec die Waren auf Kosten und Gefahr des Kunden ein, Ziff. 3.5 gilt entsprechend. In diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich. 6. Montage 6.1 Installation und Inbetriebnahme beim Kunden bedarf eines besonderen Auftrages und wird gesondert in Rechnung gestellt. 6.2 Bei Montagen hat der Kunde folgende Voraussetzungen zu schaffen: Vor Beginn des Einbaus müssen die für die Aufnahme der Einbauarbeiten erforderlichen Vorarbeiten von Seiten des Kunden abgeschlossen sein, so dass der Einbau sofort nach Ankunft der dimedtec begonnen und ohne Unterbrechung durchgeführt werden kann. Bei der Montage hat der Kunde alle erforderlichen Einrich­tungen verfügbar zu halten, bei der Bedienung aller angeschlossenen Fremdgeräte behilflich zu sein, und, soweit erforderlich, die Arbeit auch außerhalb der normalen Arbeitszeit zu ermöglichen. 6.3 Außer den jeweiligen Kosten für Installation und Inbetriebnahme übernimmt der Kunde die Kosten für An- und Abreise einschließlich Reisezeit, Reisekosten und Spesen gemäß den jeweils gültigen dimedtec – Preisen für Dienstleistungen. 7. Abnahme 7.1 Die Abnahme erfolgt sofort nach Lieferung und Installation. 7.2 Über die Abnahme kann ein Protokoll erstellt werden. 7.3 Hinsichtlich Mängel im Zusammenhang mit der Montage gelten die Bestimmungen nach Ziff. 10 entsprechend. 8. Software-Lizenz 8.1 Software (Binärprogramme) einschließlich nachfolgender „Upda­tes” werden im Verhältnis der Vertragsparteien grundsätzlich als ur­heberrechtlich geschützt anerkannt. Der Kunde erwirbt eine einfa­che Software-Lizenz zu folgenden Bedingungen: 8.2 Die Software, gleich ob als Ganzes oder in Teilen, darf aus­schließlich auf der Zentraleinheit verwendet werden, auf dieser Zent­raleinheit und unter der Voraussetzung kopiert und modifiziert wer­den, dass der Copyright-Vermerk der dimedtec oder des Herstel­lers sowie etwaige sonstige Schutzrechtsvermerke auf allen Verviel­fältigungsstücken angebracht werden. 8.3 Falls ein Ausfall der Zentraleinheit den Gebrauch der Software verhindert, darf diese vorübergehend auf einer anderen Zentraleinheit aufgebracht werden. 8.4 Der Kunde darf die Software keinem Dritten zugänglich ma­chen. Nicht als Dritte gelten Personen, die im Auftrag des Kunden dessen Nutzungsrecht für ihn ausüben. 8.5 Weitere Rechte an der Software werden dem Kunden nicht übertragen. 9. Eigentumsvorbehalt 9.1 Die dimedtec behält sich das Eigentum an der Ware (Vorbehaltsware) bis zur voll­ständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Vertrag ein­schließlich Nebenforderungen vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden ist die dimedtec berechtigt, die Ware zurückzuverlangen. In der Zurücknahme, sowie in der Pfändung der Vorbehaltssache, liegt kein Rücktritt vom Vertrag. 9.2 Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde die dimedtec unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. 9.3 Eine Verarbeitung oder Umbildung der Ware durch den Kunden wird stets für die dimedtec vorgenommen. Wird die Ware mit anderen, nicht derdimedtec gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt die dimedtec das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Ware zu den anderen verarbeitenden Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. 9.4 Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Ge­schäftsgang weiter zu verkaufen. Er tritt jedoch bereits jetzt alle For­derungen gegenüber seinem Abnehmer oder Dritten aus der Weiter­veräußerung in Höhe des Faktur-Endbetrages an die dimedtec ab, die hiermit diese Abtretung bereits annimmt. 10. Gewährleistung/Haftung/Verjährung 10.1 Der Kunde hat die empfangene Ware auf Vollständigkeit, Transportschäden, offensichtliche Mängel, Beschaffenheit und deren Eigenschaften zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind von dem Käufer innerhalb von zwei Wochen ab Ablieferung der Ware, schriftlich gegenüber derdimedtec zu rügen. Nicht offensichtliche Mängel sind binnen zwei Wochen ab Erkennen des Mangels schriftlich gegenüber der dimedtec zu rügen. 10.2 Die dimedtec ist nicht zur Gewährleistung verpflichtet, wenn der Kunde einen Mangel nicht rechtzeitig schriftlich gerügt hat. Soweit ein von derdimedtec zu vertretender Mangel an der Ware vorliegt und von dem Kunden rechtzeitig schriftlich gerügt wurde, ist die dimedtec – unter Ausschluss der Rechte des Kunden von dem Vertrag zurückzutreten oder den Preis herabzusetzen – zur Nacherfüllung verpflichtet, es sei denn, dass die dimedtec aufgrund der gesetzlichen Regelung zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt ist. Der Kunde hat der dimedtec für jeden einzelnen Mangel eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. 10.3 Die Nacherfüllung kann nach der Wahl des Kunden durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer neuen Ware erfolgen. Die dimedtecist berechtigt, die von dem Kunden gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich ist. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Preises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden ausgeschlossen. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder hat die dimedtec die Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung des Preises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag (Wandlung) erklären. 10.4 Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Kunde erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder der Verkäufer die Nacherfüllung verweigert. Das Recht des Käufers zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt. 10.5 Die dimedtec haftet unbeschadet der Regelung in IV. Ziffer 2 bis 6 dieses Vertrages und der nachfolgenden Haftungsbeschränkungen uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von ihr, ihren gesetzlichen Vertretern oder ihren Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist der dimedtec, ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit die dimedtec bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haftet sie auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haftet die dimedtec allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist. 10.6 Die dimedtec haftet auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Die dimedtechaftet jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haftet die dimedtec im Übrigen nicht. Die in den Sätzen 1 bis 3 enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen der  dimedtec betroffen ist. 10.7 Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit die Haftung derdimedtec ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. 10.8 Keine Gewährleistung besteht für Mängel und Schäden, die aus ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, Nichtbeachtung von Anwendungshinweisen oder fehlerhafter oder nachlässiger Behand­lung entstanden sind. Dies gilt insbesondere für den Betrieb der Ge­genstände mit falscher Stromart oder -spannung sowie Anschluss an ungeeigneten Stromquellen. Das gleiche gilt für Mängel und Schä­den, die aufgrund von Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbe­dingten Überspannungen, Feuchtigkeit aller Art, falscher oder fehlen­der Programm-Software und/oder Verarbeitungsdaten zurückzufüh­ren sind bzw. wenn der Besteller ohne Autorisierung Softwareinstallationen jeglicher Art vornimmt, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind. Keine Gewährleistung besteht ferner in den Fällen, in denen der Kunde Eingriffe und/oder Reparaturen an Geräten ohne vorherige schriftliche Zustimmung der dimedtec oder durch Personen vornehmen lässt, die nicht von uns autorisiert wurden, sofern die Störung damit im Zusammenhang stehen kann. Um Datenverlusten in Folge von Reparatur oder Mangel der Ware vorzu­beugen, wird der Kunde auf die Notwendigkeit  der Durchführung regelmäßiger Datensiche­rungen hingewiesen, da eine Haftung für derartige Mangelfolgeschäden, wie auch für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden ausge­schlossen wird. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei vorsätzlicher oder grob fahrlässi­ger Verursachung. Die dimedtec haftet nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden. Vorstehende Haftungsbefreiung gilt nicht, sofern der Scha­den auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Fehlen einer zugesicher­ten Eigenschaft, Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, Leis­tungsverzug, Unmöglichkeit, sowie Ansprüchen nach §§ 1, 4 des Produkthaftungsgesetzes beruht. Für die Wiederherstellung von Da­ten haftet diedimedtec nicht, es sei denn, dass sie den Verlust vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat und der Kunde sichergestellt hat, dass eine Datensicherung erfolgt ist, so dass die Daten mit vertretba­rem Aufwand rekonstruiert werden können. 10.8 Gewährleistungsansprüche und sonstige vertragliche Ansprüche verjähren nach einem Jahr ab deren Entstehung, sofern diese nicht aus einer vorsätzlichen Pflichtverletzung resultieren. 10.9 Gebrauchte Ware wird unter Ausschluss jedweder Gewährleistung verkauft. 11. Rücktritt und Entschädigung bei Nichtausführung 11.1 Die dimedtec kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die Zahlungs­einstellung, die Einleitung eines Insolvenz­verfahrens, Wechsel- oder Scheckproteste andere konkrete Anhaltspunkte über eine Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Bestellers bekannt werden. 11.2 Wenn die dimedtec vom Vertrag zurücktritt oder wenn die Bestellung aus Gründen nicht ausgeführt wird, die der Kunde zu vertreten hat, hat der Kunde der dimedtec für angefallene Aufwendung und den entgangenen Gewinn eine pauschale Entschädigung von 10% des Kaufpreises zu zahlen, mindestens jedoch den tatsächlich entstandenen Schaden. 12. Software, Literatur Bei Lieferung von Software gelten zusätzlich die besonderen Lizenz- und sonstigen Bedingungen des Herstellers. Mit der Entgegennahme der Software anerkennt der Kunde deren Gel­tung. 13. Verwendung von Kundendaten Die der dimedtec übermittelten personenbezogenen Daten des Kunden werden ausschließlich erhoben, verarbeitet, genutzt und an beauftragte Partner weitergeleitet, soweit dies für Zwecke des Vertrages erforderlich ist. 14. Ausfuhrgenehmigung Eventuell für die Ausfuhr der gelieferten Ware notwendige Zustim­mungen des Bundesamtes für gewerbliche Wirtschaft in Esch­born/Taunus, sind vom Kunden in eigenem Namen und auf eigene Kosten einzuholen. Die Versagung einer solchen Ausfuhrgenehmi­gung berechtigt den Kunden nicht, vom Vertrag zurückzutreten. 15. Gerichtsstand, Teilunwirksamkeit, anwendbares Recht 15.1 Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht. Die Anwendung des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen sowie des Gesetzes über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen ist ausgeschlossen. 15.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin 15.3 Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Liefervertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen weiterhin wirksam. Die Parteien verpflichten sich für diesen Fall, die unwirksame Regelung durch eine solche wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.